Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
18.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2025
Sonstiges
12.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
25.04.2024
Sonstiges
14.04.2022
Sonstiges
05.04.2018
Eröffnungen
10.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
06.06.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.07.2014 bis zum 31.12.2014
16.07.2014
Neueintragungen